Autoren der Hämotherapie
Die Ärzte und wissenschaftlichen Mitarbeiter aus allen Blutspendediensten des Deutschen Roten Kreuzes tragen mit ihren Artikeln regelmäßig zum Fachmagazin hämotherapie bei.
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Dr. med. Detlev Nagl, Jahrgang 1954, ist Facharzt für Transfusionsmedizin und seit 23 Jahren – lediglich unterbrochen durch die klinische Weiterbildung – für den Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BSD/BRK) ärztlich tätig. Seit 1993 leitet der gebürtige Niederbayer das Institut für Transfusionsmedizin Augsburg des BSD/ BRK als Chefarzt und arzneimittelrechtlich Verantwortlicher.
Außerdem führt er seit einigen Jahren das Team QM, welches für das Qualitätsmanagement des BSD/BRK zuständig ist. Dr. Nagl war Mitarbeiter „der ersten Stunde” des damals noch ausschließlich auf Bayern beschränkten und allein vom BSD/BRK herausgegebenen Journals „hämotherapie“, aus dem vor einigen Jahren die vorliegende, von allen deutschen Rot-Kreuz-Blutspendediensten gemeinsam
getragene Zeitschrift hervorging. Seit längerem beschäftigt sich Dr. Nagl in seinen Beiträgen immer wieder mit den jeweils novellierten Richtlinien der Bundesärztekammer zur Hämotherapie. Wegen ihrer Mischung aus inhaltlicher Aufbereitung und pointierter Anmerkung werden seine Richtlinien-Kommentare von vielen Lesern geschätzt.
Beiträge
Meldepflichten der Anwender bei unerwünschten Ereignissen oder Arzneimittelnebenwirkungen durch Blutprodukte
Zusammenfassung
Die Melde- und Unterrichtungspflichten im Rahmen der Anwendung von Blutprodukten sind durch das Transfusionsgesetz (TFG) geregelt. Ergeben sich bei der Hämotherapie unerwünschte Ereignisse oder Arzneimittelnebenwirkungen, so kommen insbesondere die Paragrafen 14, 16 und 19 des TFG zum Tragen. § 14 regelt grundsätzlich Inhalt und Umfang der Dokumentation bei der Anwendung von Blutprodukten. § 16 beschreibt die Melde- und Unterrichtungspflichten bei unerwünschten Ereignissen und Nebenwirkungen. § 19 schließlich behandelt die Vorgehensweise bei Rückverfolgungsmaßnahmen, die entweder vom Spender oder vom Empfänger von Blutprodukten ausgehen.
The reporting and notification obligations regarding the use of blood products are laid down in the German Transfusion Act (Transfusionsgesetz, TFG). For adverse drug reactions during hemotherapy, particularly §§§ 14, 16 and 19 of the TFG apply. § 14 regulates principle and scope of the documentation in the use of blood products. § 16 describes the reporting and notification requirements for adverse events and side effects. Finally, § 19 outlines the look back procedure, emanating either from the donor or the recipient of blood products.
Leserfrage zur Dokumentation des Bedside-Tests
Welche Relevanz haben Isohämolysine in Pool-Thrombozytenkonzentraten?
Zusammenfassung
Bei AB0-ungleicher Transfusion von Thrombozytenkonzentraten (TK) werden dem Patienten mit dem Spenderplasma gegebenenfalls relevante Antikörper (z. B. mit einem TK der Blutgruppe 0 Anti-A und Anti-B) übertragen. Wenn es sich dabei um immune Formen von Anti-A und/oder Anti-B (Isohämolysine) handelt, kann dies unter Umständen zu einer hämolytischen Transfusionsreaktion führen. Gefährdet sind hier vor allem pädiatrische Patienten mit einem geringen Körpergewicht (unter 25 kg). Wenn bei der Herstellung von Pool-TK das Plasma durch Additivlösung ersetzt wird, sind in den Präparaten zumeist keine Hämolysine mehr nachweisbar bzw. von so niedrigem Titer, dass sie keine Relevanz im Sinne einer möglichen Patientengefährdung haben.
In case of non-AB0-identical transfusion of platelet concentrates possibly relevant antibodies are transferred in to the patient with the donor plasma (e.g. anti-A and anti-B with a platelet concentrate of blood group 0). If this concerns the immune forms of anti-A and anti-B (isohemolysins), it may in some cases lead to a hemolytic transfusion reaction. At risk are especially pediatric patients with a low body weight (less than 25 kg). If during the preparation of pooled platelet concentrates the plasma is replaced by additive solution, in most cases hemolysins are no longer detectable in the products or of such a low titer so that they have no relevance to a potential safety hazard for the recipient.
10 Jahre hämotherapie - eine Bilanz in Worten
Editorial 19/2012
Leserbriefe
Qualitätsmanagement im Blutspendedienst
Zusammenfassung
Qualitätsmanagement ist für die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes ein essentielles Instrument, um den hohen Qualitätsstandard ihrer Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten. Gleichwohl sind die Elemente eines Qualitätsmanagementsystems teilweise nur unzureichend bekannt, da meist auch wenig spektakulär. Der vorliegende Beitrag versucht, diese Informationslücke zu schließen und stellt wesentliche Bestandteile des QM-Systems im Blutspendewesen vor: SOP-Management, Dokumentenlenkung, Abweichungsmanagement, Änderungskontrolle, Validierungs-Masterplan, Audits und Product Quality Review. Außerdem werden die regulatorischen Vorgaben für ein Qualitätsmanagement behandelt und es wird eine Abgrenzung zwischen Qualitätsmanagement (QM), Qualitätssicherung (QS) und Qualitätskontrolle (QC) im Sinne einer Begriffsklärung vorgenommen.
For the blood donation services of the German Red Cross quality management is an essential measure to ensure the high quality of their products and services. Nevertheless, the elements of a quality management system are partially unknown, since they usually are not very spectacular. The present article tries to close this information gap. It presents integral parts of quality management in blood transfusion: SOP management, document management, deviation management, change control, validation master plan, audits and Product Quality Review. In addition, the article deals with the regulatory requirements for a quality management system and distinguishes quality management (QM) from quality assurance (QA) and quality control (QC) by definition of terms.
Leserbrief: Transfusionsverantwortlicher in Gemeinschaftspraxis
Qualitätssicherung der Hämotherapie in der ambulanten Krankenversorgung
Zusammenfassung
Die von den Hämotherapie-Richtlinien und dem Transfusionsgesetz geforderten qualitätssichernden Maßnahmen und Strukturen in der Hämotherapie gelten grundsätzlich auch für Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden. Dies betrifft v. a. die Bestellung eines Transfusionsverantwortlichen, die Erstellung eines Qualitätsmanagementhandbuchs und die Benennung eines Qualitätsbeauftragten. Allerdings ergeben sich abhängig von Umfang und Ausmaß der hämotherapeutischen Maßnahmen Ausnahmen. Insbesondere an die Qualifi kation der jeweiligen Transfusionsverantwortlichen werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Einrichtungen mit besonderen Voraussetzungen müssen keinen Qualitätsbeauftragten vorweisen.
Quality assurance in hemotherapy required by the guidelines and the transfusion law also applies to institutions for outpatient care which use blood products. This concerns mainly the appointment of a “Transfusionsverantwortlicher”, a quality manual and the appointment of a “Qualitätsbeauftragter”. There are some exceptions depending on the scope and extent of hemotherapeutic measures, especially on the qualifi cation of the “Transfusionsverantwortlicher”. Facilities with special requirements do not have to appoint a “Qualitätsbeauftragter”.
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