Qualitätssicherung der Hämotherapie in der ambulanten Krankenversorgung
Zusammenfassung
Die von den Hämotherapie-Richtlinien und dem Transfusionsgesetz geforderten qualitätssichernden Maßnahmen und Strukturen in der Hämotherapie gelten grundsätzlich auch für Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden. Dies betrifft v. a. die Bestellung eines Transfusionsverantwortlichen, die Erstellung eines Qualitätsmanagementhandbuchs und die Benennung eines Qualitätsbeauftragten. Allerdings ergeben sich abhängig von Umfang und Ausmaß der hämotherapeutischen Maßnahmen Ausnahmen. Insbesondere an die Qualifi kation der jeweiligen Transfusionsverantwortlichen werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Einrichtungen mit besonderen Voraussetzungen müssen keinen Qualitätsbeauftragten vorweisen.
Quality assurance in hemotherapy required by the guidelines and the transfusion law also applies to institutions for outpatient care which use blood products. This concerns mainly the appointment of a “Transfusionsverantwortlicher”, a quality manual and the appointment of a “Qualitätsbeauftragter”. There are some exceptions depending on the scope and extent of hemotherapeutic measures, especially on the qualifi cation of the “Transfusionsverantwortlicher”. Facilities with special requirements do not have to appoint a “Qualitätsbeauftragter”.
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