Kapitel 10: Unerwünschte Wirkungen
Zusammenfassung
Im Kapitel „Unerwünschte Wirkungen“ wurde die Einzeldarstellung der unerwünschten Wirkungen neu strukturiert und stark erweitert. Definitionen der unerwünschten Wirkungen und evidenzbasierte Empfehlungen sind nun viel klarer herausgestellt. Die Gesamtzahl der Empfehlungen wurde mehr als verdreifacht. In dem Unterabschnitt zur Bestrahlung wurde die generelle Bestrahlungsindikation bei Non-Hodgkin-Lymphomen etwas eingeschränkt, dafür Therapie mit Antithymozytenglobulin oder Alentuzumab als neue Indikationen aufgenommen. Nach wie vor wird (abgesehen von Granulozytenpräparaten) keine Indikation für die Gabe CMV-getesteter Präparate gesehen, weder serologisch noch mittels PCR. Es wird davon ausgegangen, dass dies bei der heute obligatorischen Leukozytendepletion keinen zusätzlichen Vorteil bietet.
In chapter „adverse reactions“ the detailed description of the different adverse reactions was restructured and extended. The definitions and the evidence-based recommendations are pointed out much more clearly than before. The total number of recommendations was more than triplicated. In the subchapter on irradiation, the general indication for non-hodgkin-lymphomas was limited to specific situations, and therapy with antithymocyte globulin or altentuzumab was included as new indication. Besides granulocyte transfusion, no indication for the transfusion of CMV-tested units was seen (neither seronegative nor PCR-tested). It was assumed that considering the universal leukodepletion such units do not pose an additional advantage.
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