Anmerkungen zu Kapitel 4
Zusammenfassung
Kapitel 4 der „Richtlinie Hämotherapie“ (Gesamtnovelle 2017) beschäftigt sich mit dem Transfusionswesen im Krankenhaus und in der Praxis. Die bislang darin enthaltenen Abschnitte zur Beobachtung und Meldung von Transfusionsreaktionen erhielten Raum in einem eigenen Kapitel 5, was ihren international wachsenden Stellenwert hervorhebt. Im neuen Kapitel 4 macht ein gelungener Abschnitt zur Aufklärung und Einwilligung nun den Auftakt. Danach folgen die aktualisierten Vorgaben zur Lagerung und zum Transport von Blutprodukten sowie die Vorstellungen zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer Transfusion. Im Abschnitt zur Bestimmung von RhD und anderer Antigene warf die Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik zahlreiche Fragen auf, so dass eine Kommentierung durch die Sektion gefordert wurde. Es sei aber an dieser Stelle auch darauf hingewiesen: Zu detaillierte Regelungen bringen neue Fragen mit sich und engen den Entscheidungsspielraum ein. Der aktuell gesteckte Rahmen erlaubt der Fachärzteschaft, sich auf ihre Expertise zu besinnen und Entscheidungen situations- und patientenbezogen zu treffen.
Chapter 4 of the German “Guideline Haemotherapy“ contains the recommendations for the administration of blood components. In the revised guideline 2017, the recommendations for reporting of adverse reactions were moved to a new, separate chapter, emphasizing the growing importance of haemovigilance. Recommendations for patient information and for documentation of the informed consent were included. The requirements for storage and transport of blood components were updated, as were the regulations for the transfusion process. The updates for determination of RhD and other blood group antigens raised several questions, which may require some clarification by the Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (German Society for Transfusion Medicine and Immunohaematology). However, too many and too detailed regulations may restrict decision making.
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